Das Ministerium für Arbeit und Rente (Department for Work and Pensions, DWP) unterstützt Care Leaver durch verschiedene Initiativen und sorgt so für einen reibungsloseren Übergang in die Unabhängigkeit:

– Vorbereitung von Anträgen auf Universal Credit: Care Leaver können ihren Antrag bis zu 28 Tage vor ihrem 18. Geburtstag mit Terminen im Jobcentre vorbereiten, unterstützt von persönlichen Beratern.
– DWP-Jugendangebot: Pflegeabgänger im Alter von 16 bis 24 Jahren können auf intensive Unterstützung durch Arbeitsberater zurückgreifen, darunter branchenbezogene Arbeitsakademieprogramme, Berufserfahrung, Ausbildungen und Jugendbeschäftigungsberater zur Überwindung von Hindernissen wie Obdachlosigkeit oder Sucht. Youth Hubs bieten zusätzliche Partnerdienste an.
– Einheitlicher Ansprechpartner (SPOC): Jedes Jobcentre verfügt über einen SPOC, der Pflegeabgänger unterstützt und mit den Pflegeabgängerteams der örtlichen Behörden Kontakt aufnimmt.
Beschäftigungsmöglichkeiten: Das DWP bietet Stellen über das Praktikumsprogramm für Berufsanfänger im öffentlichen Dienst an.
– Work & Health Programme: Um Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen, ist ein frühzeitiger Zugang möglich (England und Wales).
– Zweite Chance beim Lernen: Care Leaver bis 21 können versäumte Sekundarschulbildung nachholen.
– Unterstützung beim Wohnen: Pflegeabgänger in „Staying Put“- oder gleichwertigen Vereinbarungen können bis zum Alter von 21 Jahren Leistungen für den persönlichen Bedarf beantragen und sind bis zum Alter von 25 Jahren vom Wohngemeinschaftssatz befreit.
– Maßgeschneiderte Leistungsunterstützung: Die Zusagen für die Leistungsempfänger werden individuell angepasst, wobei persönliche Budgetunterstützung und Vorauszahlungen möglich sind. Gesteuerte Zahlungen für Wohnkosten oder häufigere Leistungszahlungen können vereinbart werden.
– Übergangsunterstützung: Enge Beziehungen mit den Austrittsbetreuungsteams der lokalen Behörden gewährleisten einen reibungslosen Übergang und die Einhaltung der Leistungsanforderungen. – Arbeitsvermittler müssen SPOCs konsultieren, bevor sie Sanktionen in Erwägung ziehen.
– Finanzielle Unterstützung: Pflegeabgänger mit niedrigem Einkommen haben Anspruch auf Universal Credit als Leistung für Erwerbstätige und Nichterwerbstätige, einschließlich erstattungsfähiger Härtefallzahlungen, sofern genehmigt.