Richtlinien zur Aufbewahrung und Speicherung von Kinderschutzunterlagen

Richtlinien der NSPCC.

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„Wenn eine Organisation aus irgendeinem Grund Aufzeichnungen über ein Kind oder einen Erwachsenen führen muss, muss sie über Richtlinien und Verfahren zur Aufbewahrung und Speicherung dieser Informationen verfügen.

Darüber hinaus muss jede Organisation als Teil ihrer Schutzpolitik und -verfahren klare Richtlinien für die Aufbewahrung, Aufbewahrung und Vernichtung von Aufzeichnungen zum Schutz von Kindern haben. Dies sind Aufzeichnungen, die sich auf Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens und der Sicherheit eines Kindes und/oder Bedenken hinsichtlich möglicher Risiken beziehen, die von Menschen ausgehen, die mit Kindern arbeiten oder sich ehrenamtlich engagieren.“

Vollständige Anleitung herunterladen – Kinderschutzaufzeichnungen-Aufbewahrung-und-Speicherung



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